Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das „Gewerbegebiet Auto Siegl West“

Der Gemeinderat Oberdolling hat am 20.11.2024 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das „Gewerbegebiet Auto Siegl West“ beschlossen. Ziel ist die geordnete Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets, um die Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebs zu ermöglichen. Die Planung erfolgt parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Planentwurf samt Begründung kann eingesehen werden:

  • Zeitraum: 20.12.2024 bis 22.01.2025
  • Ort: Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zi. Nr. 3.3, 85104 Pförring und Gemeindekanzlei Oberdolling, Hauptstraße 1, 85129 Oberdolling.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Stellungnahmen können während der Frist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Verfügbare umweltrelevante Informationen:

  • Umweltbericht mit Angaben zu Schutzgütern wie Mensch, Tier, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/Klima, einschließlich Bestandsbeschreibung, Auswirkungen und Bewertung.

Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, sofern sie für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht erheblich sind.

Der Entwurf und weitere Informationen finden Sie nachfolgend zum Download