Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „Mischgebiet Am Oberdorfer Berg West II“

Der Gemeinderat Oberdolling hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Mischgebiet Am Oberdorfer Berg West II“ beschlossen. Ziel ist die geordnete Entwicklung des Gebietes am nördlichen Ortsrand von Oberdolling. Der Plan überlagert und ersetzt Teilbereiche des bestehenden Bebauungsplans „Am Oberdorfer Berg West II“.

Einblick und Beteiligung:

Der Planentwurf samt Begründung und Umweltbericht liegt aus:

  • Zeitraum: 26.11.2024 bis einschließlich 30.12.2024
  • Ort: Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zi. Nr. 3.3, 85104 Pförring und Gemeindekanzlei Oberdolling, Hauptstraße 1, 85129 Oberdolling.

Während dieser Zeit können schriftliche Bedenken oder Anregungen abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Individuelle Fragen können nach Terminvereinbarung mit dem Ingenieurbüro Eder besprochen werden.

Verfügbare umweltrelevante Informationen:

  • Aussagen zu den Auswirkungen auf Mensch, Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Ausgleichsregelung) und zu Altlasten.
  • Stellungnahmen von Fachstellen, darunter das Landratsamt Eichstätt, Naturschutz.

Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, sofern sie für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht erheblich sind.

Für weitere Informationen stehen die nachfolgenden Unterlagen bereit.