18. Februar 2025

Öffentliche Auslegung: 29. Änderung FNP „Am Oberdorfer Berg II“

Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Mischgebiet Am Oberdorfer Berg II“ wird öffentlich ausgelegt. Die Fläche von ca. 1,13 ha im Norden von Oberdolling soll als Mischgebiet entwickelt werden.

Die öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs muss aufgrund einer „Nichtveröffentlichung“ im Internet wiederholt werden. Der Entwurf samt Begründung und Umweltbericht ist vom 27. Februar bis 31. März 2025 online sowie vor Ort einsehbar:

Orte der Auslegung:

  • Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zi. 3.3, 85104 Pförring
  • Gemeindekanzlei Oberdolling, Hauptstr. 1, 85129 Oberdolling
  • Online unter: Bekanntmachungen Oberdolling

Während der Auslegungsfrist können schriftliche oder mündliche Stellungnahmen abgegeben werden.

Verfügbare umweltrelevante Informationen:

  • Auswirkungen auf Menschen, Natur und Wasserhaushalt
  • Naturschutzrechtliche Bewertung (Eingriffs- und Ausgleichsregelung)
  • Umweltrelevante Stellungnahmen des Landratsamts Eichstätt (Naturschutz)