18. September 2025

Änderung des Flächennutzungsplans „Oberdorfer Berg West II“

Bekanntmachung

über die Feststellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Oberdolling für das Gebiet
„Mischgebiet Am Oberdorfer Berg West II“ vom 21.05.2025

In seiner Sitzung vom 21.05.2025 hat der Gemeinderat für die 29. Änderung des
Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Mischgebiet Am Oberdorfer Berg West II“ in
der Fassung vom 21.05.2025 den Feststellungsbeschluss gefasst.

Mit Bescheid vom 26.08.2025 Nr. 43 – Az.610 hat das Landratsamt Eichstätt,
Dienstleistungszentrum Lenting die 29. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Oberdolling für das Gebiet „Mischgebiet Am Oberdorfer Berg West II“
genehmigt.

Räumlicher Geltungsbereich:
Der Planbereich liegt im Norden des Hauptortes Oberdolling, im Landkreis Eichstätt.
Derzeit wird die Fläche ackerbaulich bewirtschaftet. Im Norden besteht die
Erschließungsstraße, die das Baugebiet „Am Oberdorfer Berg West II“ an die
Staatsstraße anbindet. Im Osten schließt der Änderungsbereich an den bestehenden
Bebauungsplan an. Die nördlichen und südlichen Flächen werden landwirtschaftlich
genutzt. Westlich erstreckt sich die Staatsstraße.

Das Gebiet der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ist wie folgt umgrenzt:

  • Im Norden von dem Grundstück mit der Flur Nummer:
    367 der Gemarkung Oberdolling
  • Im Süden von dem Grundstück mit der Flur Nummer:
    362 (Flurweg) der Gemarkung Oberdolling
  • Im Osten von den Grundstücken mit den Flur Nummern:
    366/4 (Flurweg), 366/6, 366/1 (Verkehrsfläche), 366/16, 366/19, 366/22, 366/25,
    366/3 366/28 und 362 (Flurweg) der Gemarkung Oberdolling
  • Im Westen von dem Grundstück mit der Flur Nummer:
    947/2 (Verkehrsfläche), 369/2, 369/3 (Verkehrsfläche), 369 (Teilfläche) der
    Gemarkung Oberdolling

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 366, 366/5, 366/1 (Teilfläche) und 366/4
(Teilfläche) je der Gemarkung Oberdolling mit einer Fläche von ca. 1,13 ha.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch
(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches
(BauGB) wird die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Oberdolling mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung wirksam.

Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Mischgebiet Am
Oberdorfer Berg West II“ vom 21.05.2025 nebst Begründung und Umweltbericht in
der Fassung vom 21.05.2025 liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, III. Stock,
Zi.Nr. 3.3, 85104 Pförring und in der Gemeindekanzlei Oberdolling, Hauptstr. 1,
85129 Oberdolling während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann
dort eingesehen werden.

Ferner kann die die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in
dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der
Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen werden.

Über die Inhalte der Planunterlagen wird bei Verlagen Auskunft erteilt.

Hinweise:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des §
215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
    bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
    Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
    Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
    Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
    sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist
    darzulegen.

Der als Anlage beigefügte Plan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.