30. September 2025

Satzungsbeschluss zur Bebauungsplan-Änderung in Oberdolling

Die Gemeinde Oberdolling hat mit Beschluss vom 24. September 2025 die Änderung des Bebauungsplans „Innerorts Oberdolling – Teilbereich Hauptstraße“ als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung in Kraft.

Hintergrund der Änderung ist die Reform der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die zum 1. Oktober 2025 in Kraft tritt. Um die bisherige Stellplatzregelung beizubehalten, wurde ein dynamischer Verweis auf die Garagen- und Stellplatzsatzung durch eine statische Festsetzung ersetzt. Diese verweist nun konkret auf die Fassung vom 27.12.2019.

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplans liegen ab dem Tag der Veröffentlichung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zi.Nr. 3.3, während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird Auskunft zum Inhalt gegeben.

Weitere Hinweise zur Geltendmachung möglicher Rechtsverstöße und Fristen sind in der vollständigen Bekanntmachung enthalten.