18. November 2025

Ehemaliges Bahnhofsgelände: 15. Änderung tritt in Kraft

Die Gemeinde Oberdolling hat am 24. September 2025 die 15. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Ehemaliges Bahnhofsgelände“ beschlossen. Mit Bescheid des Landratsamts Eichstätt vom 23. Oktober 2025 wurde die Änderung genehmigt und ist damit wirksam.

Das betroffene Gebiet liegt am ehemaligen Bahnhofsgelände und wird künftig im Westen als Mischgebiet und im Osten als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Änderung betrifft mehrere Flurstücke in den Gemarkungen Oberdolling und Unterdolling.

Die Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht liegen ab sofort in der Verwaltungsgemeinschaft Pförring sowie in der Gemeindekanzlei Oberdolling während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus. Zudem ist eine zusammenfassende Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange und der Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.