Bauplätze im Mischgebiet Oberdorfer Berg West II verfügbar
Die Gemeinde Oberdolling bietet im freihändigen Vergabeverfahren attraktive Bauplätze im neuen Mischgebiet „Oberdorfer Berg West II“ an. Das Gebiet eignet sich ideal für eine kombinierte Nutzung von Wohnen und Arbeiten.
Die Grundstücke befinden sich in den Bereichen MI 1 und MI 3. Je nach Lage gelten unterschiedliche Nutzungsbestimmungen, die im Bebauungsplan geregelt sind.
Gebiet MI 1:
- Zulässig: Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäude, sonstige Gewerbebetriebe
- Gewerbe: Eigener Gewerbebetrieb mit Sitz in Oberdolling erwünscht
- Selbstnutzung: Mindestens 10 Jahre, 50 % der Wohnfläche
- Baufristen: Baubeginn innerhalb von 5 Jahren, Fertigstellung in 8 Jahren
- Kaufpreis: 300 €/m² zzgl. Erschließungskosten
Gebiet MI 3:
- Zulässig: Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandel, Gastronomie, Gewerbe
- Gewerbe: Hauptsitz des Gewerbebetriebs in Oberdolling erforderlich
- Selbstnutzung: 10 Jahre Betriebsleiterwohnung, keine Fremdvermietung
- Baufristen: Baubeginn innerhalb von 5 Jahren, Fertigstellung in 8 Jahren
- Kaufpreis: 270 €/m² zzgl. Erschließungskosten
Die Grundstücksvergabe erfolgt durch den Gemeinderat nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen. Eine aussagekräftige Bewerbung mit Angaben zum Gewerbe ist erforderlich.
BEWERBUNGSSCHLUSS
16. Januar 2026
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