15. Januar 2026

Aufstellung B-Plan Mischgebiet Oberdorfer Berg West II

Die Gemeinde Oberdolling hat den Bebauungsplan „Mischgebiet Am Oberdorfer Berg West II“ samt Begründung in der Fassung vom 21. Mai 2025 als Satzung beschlossen. Das Gebiet liegt im Norden des Hauptortes Oberdolling und umfasst eine Fläche von rund 1,13 Hektar. Ziel ist die Ausweisung eines Mischgebiets mit wohnverträglicher gewerblicher Nutzung.

Der Geltungsbereich überlagert teilweise den bestehenden Bebauungsplan „Am Oberdorfer Berg West II – 1. Änderung“ und ersetzt diesen vollständig. Das Gelände wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Planung sieht unter anderem Wohngebäude, Büro- und Geschäftsgebäude sowie bestimmte Gewerbebetriebe vor. Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen oder Vergnügungsstätten sind nicht zulässig.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Unterlagen können während der Dienstzeiten in der VG Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zi. 3.3 sowie in der Gemeindekanzlei Oberdolling, Hauptstraße 1 eingesehen werden.