Gewerbegebiet Amberger Ost: Unterlagen ab 12. August einsehbar
Der Planentwurf für das Gebiet „Amberger Ost“ liegt vom 12. August bis einschließlich 14. September 2026 erneut öffentlich aus. Grundlage ist § 4a Abs. 3 BauGB. Das Gebiet an der Kreisstraße EI 34 zwischen Oberdolling und Unterdolling soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Anlass für die nochmalige Auslegung ist der Hochwasserschutz. Bei der Auslegung im Sommer 2024 wurde festgestellt, dass im Plangebiet eine Überschwemmungsfläche des Kelsbachs liegt. Die Gemeinde hat daraufhin eine Planung zur Hochwasserfreimachung beim Büro SKI GmbH & Co. KG aus München beauftragt. Deren Entwurf liegt seit 12. September 2025 vor. Auf dieser Grundlage konnte der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 behandeln und abwägen. Das Ingenieurbüro T + R aus Ingolstadt hat den Planentwurf entsprechend überarbeitet. Der Gemeinderat hat die Fassung vom 17. Juni 2026 samt Begründung in derselben Sitzung gebilligt.
Die Unterlagen können an zwei Stellen eingesehen werden:
- Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zimmer 3.3, 85104 Pförring
- Gemeindekanzlei Oberdolling, Hauptstraße 1, 85129 Oberdolling
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen online abrufbar.
Folgende umweltrelevante Informationen liegen ebenfalls vor:
- Entwurf zum Vorhaben „Ausbau des Kelsbach in Oberdolling“ des Büros SKI GmbH & Co. KG, München, vom 12. September 2025
- Geräuschkontingentierung des Büros IBN Bauphysik GmbH & Co. KG, München, vom 4. März 2024
Zu den umweltbezogenen Stellungnahmen wird auf den Abwägungsbeschluss vom 17. Juni 2026 verwiesen, der ebenfalls eingesehen werden kann.
Während der gesamten Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Vorgesehen ist die elektronische Übermittlung. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe in Textform auf anderem Weg oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift möglich. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.




