Bebauungsplan Nördlich der Bahnhofstraße erneut ausgelegt
Auf der Brachfläche nördlich der Bahnhofstraße soll Wohnraum für 16 Familien entstehen. Der Gemeinderat Oberdolling hat dazu am 15. Juli 2026 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich der Bahnhofstraße“ in der Fassung vom 17. Juni 2026 gebilligt. Da der Entwurf nach der ersten Auslegung an mehreren Stellen ergänzt wurde, wird die Öffentlichkeit nun erneut beteiligt.
Das Plangebiet liegt zentral im Hauptort und umfasst Teilflächen der Flurstücke 160/23, 311 und 311/3 der Gemarkung Oberdolling. Es ist rund 0,68 Hektar groß und grenzt im Norden, Westen und Osten an bestehende Wohnbebauung. Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet mit zwei Teilbereichen. Im nördlichen Bereich entstehen zwei Hausgruppen mit zusammen zehn Hauseinheiten, im südlichen Bereich sechs Einzelhausparzellen. Die Fläche gehörte früher zum Dolli-Werk und liegt seit dem Abriss der Hallen im Jahr 2023 ungenutzt brach. Die Gemeinde nutzt damit eine bereits bebaute Fläche im Ortskern wieder, statt neues Bauland am Ortsrand auszuweisen. Aufgestellt wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, eine Umweltprüfung ist dabei nicht erforderlich.
Ergänzt wurde die Begründung um das Ergebnis einer weiteren Kartierung zur Zauneidechse. Hinzu kommen redaktionelle Änderungen zur Bezeichnung der Planung, zur Höhenlage der Gebäude, zur Lage innerhalb der Schutzzone des Naturparks Altmühltal, zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, zum Entwässerungskonzept und zu den Altlasten.
Die Unterlagen liegen vom 28. August bis einschließlich 29. September 2026 öffentlich aus. Einsehen können Sie den Entwurf mit Planzeichnung, Textteil und Begründung an zwei Stellen:
- Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zimmer 3.3, 85104 Pförring
- Gemeindekanzlei Oberdolling, Hauptstraße 1, 85129 Oberdolling




