Illegale Wasserentnahmen, z. B. für Poolbefüllungen aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sind kein Kavaliersdelikt

2021-05-05T11:01:03+02:005. Mai 2021|Allgemein|

Aufgrund der beginnenden Sommerzeit wird nochmals auf folgendes hinsichtlich Poolbefüllungen oder Gießwasserentnahme, sonstige Entnahmen etc. hingewiesen: • Ohne Genehmigung des Wasserzweckverbandes Ingolstadt-Ost und Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Altmannsteiner Gruppe darf [Weiterlesen]

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