Ehemaliges Bahnhofsgelände: 15. Änderung tritt in Kraft
Die Gemeinde Oberdolling hat am 24. September 2025 die 15. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Ehemaliges Bahnhofsgelände“ beschlossen. Mit Bescheid des Landratsamts Eichstätt vom 23. [Weiterlesen]



