Erneute Auslegung des Planentwurfes für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Amberger Ost“
Der Gemeinderat Oberdolling hat am 23.11.2005 beschlossen, für das Gebiet „Amberger Ost“ einen qualifizierenden Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Fl.Nrn. bzw. [Weiterlesen]


