Kommunalwahlen

Informationen zur Wahl am 8. März 2026

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden Bürgermeister und Landrat sowie Gemeinderäte und Kreisräte. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um die Wahl zur Verfügung.

Zunächst zu den wichtigsten Terminen:

  • Wahlbenachrichtigung ab KW5 (26.01. bis 01.02.2026)
  • Wahltag Sonntag, 8. März 2026 von 8-18 Uhr
  • Briefwahlbeantratung ab 16. Februar bis 6. März 2026 (15:00 Uhr)

Wer bereits sofort nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragt, muss unter Umständen rund drei Wochen (!) warten, bis er die Unterlagen erhält. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Häufige Fragen zur Kommunalwahl

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürger, sofern man nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Dabei muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Zudem muss am Wahltag ein mindestens zweimonatiger Aufenthalt/Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde bestehen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich in der KW 5 (26.01.26 – 01.02.26) versendet.

Die Briefwahlunterlagen dürfen frühestens ab 16. Februar 2026 ausgehändigt bzw. versendet werden. Wer bereits sofort nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragt, muss somit unter Umständen rund drei Wochen (!) warten, bis er die Unterlagen erhält. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Der Antrag kann generell schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Nachfolgend die Möglichkeiten genauer beschrieben:

Beantragung mittels QR-Code
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen daraufhin auf dem Postweg nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Scanner erfassen – bestätigen – fertig.

Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerserviceportal (https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgpfoerring) können unter dem Reiter „Briefwahlantrag“ die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen postalisch zugesandt.

Beantragung per E-Mail / Fax
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich (buergerbuero@vg-pfoerring.de; 08403/9292-48).

Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in die Rathaus-Briefkästen (Mindelstetten/Oberdolling/Pförring) eingeworfen werden.

Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 16. Februar 2026 bis einschließlich Freitag, 6. März 2026 (15:00 Uhr) möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, müssen Sie unbedingt Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen und zweifach unterschreiben (mit „X“ gekennzeichnet).

Ansprechpartner

Wir helfen Ihnen gerne!

  • Markus, Kügel, VG Pförring,

    Hauptamt

    Markus Kügel

    Leitung Hauptamt (Standesbeamter)

    Zuständigkeiten: Angelegenheiten des Einwohnermeldewesens und Standesamtes, Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Feuerwehrwesen, Kindertagesstätten und Spielplätze, Wahlen, Sitzungsdienst, Veranstaltungsanzeigen, IT/EDV